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   OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13   

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https://dejure.org/2014,40901
OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13 (https://dejure.org/2014,40901)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.10.2014 - 5 A 742/13 (https://dejure.org/2014,40901)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - 5 A 742/13 (https://dejure.org/2014,40901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 SächsKAG § 18 Abs. 1 GG Art 3 Abs. 1 SächsVerf Art 18
    Zulassung der Berufung (teilweise), Anschlusskosten, Pumpanlage, Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Beitragsschuld bei Grundstücken mit privaten Pumpanlagen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beitragsschuld bei Grundstücken mit privaten Pumpanlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13
    Als effektiv erweist sich die Feststellungsklage insbesondere dann, wenn sich durch sie eine Vielzahl potenzieller Prozesse vermeiden lässt (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004, BVerwGE 121, 152, 155 f.).

    Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen des Klägers mit einer Feststellungsklage indes nicht bloß ebenso gut, sondern sogar besser als mit einer Leistungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004, BVerwGE 121, 152, 156; Urt. v. 7. September 1989, NVwZ 1990, 162, 163).

  • VG Dresden, 17.09.2013 - 2 K 448/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13
    Ausfertigung Az.: 5 A 742/13 2 K 448/12.

    Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. September 2013 - 2 K 448/12 - zugelassen, soweit er die Aufhebung des Bescheids vom 26. Oktober 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. März 2012 begehrt.

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13
    Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen des Klägers mit einer Feststellungsklage indes nicht bloß ebenso gut, sondern sogar besser als mit einer Leistungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004, BVerwGE 121, 152, 156; Urt. v. 7. September 1989, NVwZ 1990, 162, 163).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13
    In solchen Fällen scheidet eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel aus (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2089/04

    Abwasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden habe, dass die Gemeinde nach dortigem Recht unter Vorteilsgesichtspunkten nicht verpflichtet sei, beim satzungsrechtlichen Beitragssatz danach zu differenzieren, ob die Beitragspflicht durch eine solche Anschlussmöglichkeit oder durch die Möglichkeit des Anschlusses an einen Freispiegelkanal ausgelöst werde (Urt. v. 25. Juli 2006 - 15 A 2089/04 -), sei diese Rechtsprechung auf das Sächsische Landesrecht wegen des unterschiedlichen Vorteilsbegriffs nicht übertragbar.
  • BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06

    Überprüfung einer städtischen Grundstücksentwässerungssatzung durch das

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13
    Das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, das in seinem Urteil vom 25. Juli 2006 (KStZ 2007, 33 ff.; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2007 - 10 B 58.06 -, juris) bei einem unterschiedlich hohen Anschlussaufwand nicht von einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz ausgeht, begründet dies insbesondere mit der besonderen Grundstückssituation der dort auf diese Art und Weise angeschlossenen Grundstücke (Hanglage am Rand der Ortsteilbebauung).
  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14

    Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater

    6 Der Senat hat die Berufung des Klägers mit Beschluss vom 17. Oktober 2014 - 5 A 742/13 - wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils teilweise zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht die Anfechtungsklage gegen den Schmutzwasserbeitragsbescheid abgewiesen hat.

    21 a) Dass derartige private Pumpanlagen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 2 Halbsatz 2, Abs. 3 AbwS nicht Teil der öffentlichen Einrichtung sind, sondern Teil der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, hat der Senat im insoweit ablehnenden Berufungszulassungsbeschluss vom 17. Oktober 2014 - 5 A 742/13 - entschieden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2016 - 15 A 872/15

    Kostentragung der Wartung und Instandsetzung der Druckstation durch den

    vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung Sächs. OVG, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - 5 A 742/13 -, juris Rn. 11 (mit Blick auf § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO und die Frage, ob eine Pumpstation in dem dort entschiedenen Fall eine öffentliche Entwässerungseinrichtung war); VG Köln, Urteil vom 8. April 2014 - 14 K 152/13 -, juris Rn. 19 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 18. Januar 2010 - 14 K 1176/09 -, juris Rn. 17 ff.
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